Vortrag bei der Verleihung des Peter-Singer-Preis am 25. Mai 2024
Der mit 10.000 Euro dotierte, diesjährige Peter-Singer-Preis für Strategien zur Tierleidminderung wurde am 25. Mai an Dr. Eisenhart von Loeper und Dr. Christoph Maisack verliehen.
Die Auszeichnung erhielten Preisträgern am 25. Mai 2024 in Berlin im Rahmen einer Feier im Robert-Havemann-Saal des Haus der Demokratie und Menschenrechte.
In seinem Vortrag bei der Preisverleihung sprach Dr. Eisenhart von Loeper über „Tierrechte brauchen Menschenpflichten und Menschenaufgaben für uns alle – Wie ist die Wendezeit mit Leben zu erfüllen?“
Die Folien von Eisenhart von Loepers Vortrag bei der Preisverleihung finden sie hier.
Tierspezifische Grundrechte – ein „kleines Einmaleins“
Eisenhart von Loeper hat auf einer Seite die Rechtsgeschichte des Gedanken „Tiere haben Rechte“, den aktuellen Rechtsstand und was zu tun ist zusammengefasst.
Zum Text Tierspezifische Grundrechte – ein „kleines Einmaleins“
Von Loeper spricht auf der Kundgebung „JEDES LEBEN ZÄHLT“ am 27. April 2024 am Rotebühlplatz in Stuttgart
Unter dem Motto „JEDES LEBEN ZÄHLT“ organisiert „X Orga – vereint für Tierrechte“ eine Kundgebung am 27. April 2024 von 12 Uhr bis 16:30 Uhr am Rotebühlplatz in Stuttgart. Besonders Gegenstand sind die Tiertransporte ins außereuropäische Ausland und Kälbertransporte aus Baden-Württemberg über fragwürdige, tierschutzwidrige und lange Routen/Umwege in andere EU-Länder. X Orga will auch mit dieser Kundgebung das Repertoire an Leid, Missbrauch und Ausbeutung in der Tierindustrie sichtbar machen und fordert ein Ende der Tierausbeutung JETZT und endlich ein Mensch-Tier-Verhältnis auf Augenhöhe!
Als Ehrengast wird Dr. Eisenhart von Loeper etwa gegen 14 Uhr über „Tierspezifische Grundrechte für Tiere als Teil des Rechtsstaates“ sprechen.
Interview: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Schweinehaltung ist überfällig!“
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Schweinehaltung ist überfällig!“ unterstrich Dr. Eisenhart von Loeper im Interview mit „Menschen für Tierrechte“, dem Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Dabei geht es um den Normenkontrollantrag des Landes Berlin zur Überprüfung der Schweinehaltung in Deutschland. Im Jahr 2019 hatte das damals noch rot-rot-grün regierte Berlin diesen Antrag eingereicht. Der Grund: Berlin hielt wesentliche Teile des Abschnitts 5 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die das Halten von Schweinen betreffen, für unvereinbar mit der Verfassung und dem Tierschutzgesetz (TierSchG). Ein Jahr nachdem die schwarz-rote Koalition den Berliner Senat übernommen hat, kündigte Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg Anfang März 2024 an, den Normenkontrollantrag zur Überprüfung der Schweinehaltung zurückzuziehen.
„Menschen für Tierrechte“ sprach mit dem Dr. Eisenhart von Loeper über die grundsätzliche Bedeutung dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens für die Tierhaltung in Deutschland und warum das vorzeitige Ende ein tierschutzpolitischer Skandal wäre.
Zur Pressemeldung von „Menschen für Tierrechte“ zu diesem Interview.
Zum Wortlaut des Interviews mit Eisenhart von Loeper.
Was bedeutet der Verfassungsrang des ethischen Tierschutzes?
Diese Frage stellte Dr. Eisenhart von Loeper zusammen mit einer Rückerinnerung an die Entstehung der Landesbeauftragten für Tierschutz in seinem Schreiben an den Regierender Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner.
Bereits 1990 war es der CDU Ministerpräsident Walter Wallmann des Landes Hessen, der den ersten Landestierschutzbeauftragten berief. Und 1995 bekam von Loeper die Gelegenheit, im Magazin „Die Entscheidung“ der „Jungen Union“ für die dann 2002 erfolgte Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz zu plädieren.
Das komplette Schreiben von Dr. Eisenhart von Loeper an den regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, finden sie hier.
Zur Geschichte der Entstehung der unabhängigen Landesbeauftragten für Tierschutz hier die von Dr. Eisenhart von Loeper 1993 verfasste Veröffentlichung „Unabhängige Landesbeauftragte für Tierschutz“ des „Bundesverband der Tierschutzgegner – Menschen für Tierrechte“ (Scan, 3,5 MByte).
Der Peter-Singer-Preis 2024 geht an Dr. Eisenhart von Loeper und Dr. Christoph Maisack
Der mit 10.000 Euro dotierte Peter-Singer-Preis für Strategien zur Tierleidminderung geht in diesem Jahr an Dr. Eisenhart von Loeper und Dr. Christoph Maisack.
Dr. Eisenhart von Loeper wird insbesondere für seine seine wichtige Rolle bei der Aufnahme des Tierschutzes in das deutsche Grundgesetz geehrt. Dr. Christoph Maisack wird insbesondere für die Verfolgung der Einhaltung sowie der Weiterentwicklung der tierschutzrechtlichen Vorgaben mittels der Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. ausgezeichnet.
Die Auszeichnung wird den Preisträgern am 25. Mai 2024 in Berlin im Rahmen einer Feier im Robert-Havemann-Saal des Haus der Demokratie und Menschenrechte ab 14 Uhr verliehen.
Die Laudatio auf Dr. Eisenhart von Loeper wird der Berliner Dozent für öffentliches Recht und Anwalt für Tierschutzrecht Rolf Kemper halten. Auch die beiden Preisträger werden bei der Verleihung mit Reden zu Wort kommen.
Erneut: Die Umsetzung des ethischen Tierschutzes mit Verfassungsrang in Baden-Württemberg
Eisenhart von Loeper nennt es im erneuten Schreiben an die baden-württembergischen Landesregierung – Chef der Staatskanzlei Dr. Stegmann – eine „Binsenweisheit“, dass Minister und Beamte schon nach ihren Amtseiden das „Grundgesetz wahren und verteidigen“ müssen. Dazu zähle auch der fast schon vergessene Verfassungsrang der Tierethik. Der damit verbundene „Quantensprung der Rechtsentwicklung“ sei jetzt neuerdings aufgedeckt durch das BVerwG (2019) und durch Fachbeiträge in „Natur und Recht“, siehe diese Webseite.
Von Loeper unterbreitet Staatsminister Dr. Florian Stegmann bzw. Justizministerin Marion Gentges das Angebot einer paritätisch von ihm mitgestalteten Informations- und Fortbildungsveranstaltung zu den Themen „Verfassungsrang der Tierethik, Rechte der Tiere, Leidensvermeidung“.
In einem weiteren begleitenden Anschreiben an Herrn Dr. Stegmann wird der „auch sonst gerühmte Pioniergeist unseres Landes“ genannt, den zu lange verschütteten Schatz der Verfassungsänderung im Hier und jetzt ans Licht zu bringen.
Das ausführliche Schreiben von Dr. Eisenhart von Loeper finden Sie hier.
Erstaunlicher Verfassungs-Widerspruch im baden-württembergischen StaMi
Dr. Eisenhart von Loeper hatte vom baden-württembergischen Chef der Staatskanzlei Dr. Florian Stegmann ein vertiefte Prüfung erwartet, auf welche Weise die Umsetzung des Verfassungsranges der Tierethik realisiert werden könne. Denn dafür sprach sein Amt und seine Biographie, immerhin war eine seiner Stationen im beruflichen Werdegang Assistent am Bundesverfassungsgericht.
Die Tierschutz-Sprecherin der GRÜNEN im Landtag, MdL Martina Braun, hatte in Absprache mit dem Justiziar ihrer Fraktion angeregt, dass sich von Loeper an den Chef der Staatskanzlei wendete. Dieser ließ nun durch seine persönliche Referentin Folgendes antworten:
Sehr geehrter Herr von Loeper,
im Auftrag von Herrn Dr. Stegmann danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 21. Dezember 2023, in dem Sie verschiedene Vorschläge zur Umsetzung des ethischen Tierschutzes mit Verfassungsrang darlegen. Wie bereits im Antwortschreiben des Kollegen Schmelzer vom 11. September 2023 auf Ihr Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten Kretschmann dargelegt, steht eine Aufnahme des Verfassungsrangs für Tiere aktuell politisch nicht in Aussicht.
Herr Dr. Stegmann bedankt sich dennoch für Ihre Anregungen und wünscht weiterhin viel Erfolg bei Ihren Bemühungen.
Ich darf Ihnen die besten Wünsche von Herrn Dr. Stegmann übermitteln.
Dr. Eisenhart von Loeper antwortete mit diesem öffentlichen Schreiben:
Sehr geehrte Frau <Name der persönlichen Referentin>,
was Sie für Herrn Dr. Stegmann mitteilen, muss ich mir erst mal auf der Zunge zergehen lassen
„eine Aufnahme des Verfassungsrangs für Tiere steht aktuell politisch nicht in Aussicht“.
Das erweckt geradezu den Eindruck, als gäbe es den Verfassungsrang der Tierethik noch nicht. Und man müsse sich um die Aufnahme des Verfassungsrangs für Tiere politisch nicht bemühen.
Zugleich übersehen Sie das Engagement der Sprecherin für Tierschutz der GRÜNEN-Fraktion Frau Mdl Martina Braun, deren Vorschlag folgend ich mich gerade der politischen Bedeutung des Themas wegen an den Chef der Staatskanzlei gewendet habe.
Der Verfassungsrang, der von Mai 1990 bis Mai/Juni 2002 eine 220-jährige Rechtsentwicklung für das Recht der Tiere krönte, hat durch Zweidrittelmehrheiten von Deutschem Bundestag und Bundesrat „dem ethischen Tierschutz Verfassungsrang verliehen“ (so die amtliche Begründung) und weichenstellende Entscheidungen der Gerichte hervorgerufen (vor allem das Urt. des BVerwG v. 13.06.2019 , die amtl. Begründung zitierend, gegen das jahrzehntelang praktizierte Schreddern von jährlich 45 Mio. männlicher Eintagsküken). Wie kann es sein, dass sich das Staatsministerium vom gültigen Verfassungsrang des Tierschutzes politisch aktuell abmeldet?
Ihr früheres Schreiben zu meinem Brief an Herrn MP Kretschmann habe ich auch deshalb als irrelevant angesehen, weil es zeitgleich damit geschah, als der Herr Ministerpräsident Herrn Minister Hauk öffentlich als unprofessionell rügte, weil er dessen Absage an die Ausdehnung von Naturschutzparks auf Kosten der Biodiversität und des Klimaschutzes auf keinen Fall hinnehmen konnte und wollte.
Ich verstehe ja, wenn das Tagesgeschäft der koalitionspolitischen Agenda das Staatsministerium voll beansprucht. Aber nicht derart widersprüchlich. So bindet Art. 20a GG unmittelbar die „vollziehende Gewalt“ , die Politik darf sich davon nicht „abseilen“. Ferner erinnere ich an den Beschluss des BVerfG zur Teilnichtigkeit des Klimaschutzgesetzes , dass die „signifikante Verwundbarkeit des Menschen gegenüber dem Klimawandel“, zum größten Teil auf Treibhausgasemissionen der in der Massentierhaltung missbrauchten Tiere beruht (Beschl. v. 24.3.2021, vgl. v. Loeper, Natur und Recht, Heft 6 2023, S. 377 ff., Fn. 27, 52). Und die Ihnen vorgelegte Ausarbeitung v. 23.11.2023 sollte – zumal gestützt auf die Rede des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker v. 3.10.1990 – die fundamentale Wertschätzung für in Obhut des Menschen befindliche Tiere endlich auf allen Ebenen des rechtsstaatlichen Miteinander und des gesellschaftlichen Lebens in Kultur, Ausbildung, Gesundheit und Wissen voranbringen. Wie soll es zudem politisch verantwortbar sein, sich diesem Wertbewusstsein gerade in einer Zeit zu versagen, die nichts stärker benötigt als die Überwindung von Krieg, Zerstörung und aller nihilistischer Unmenschlichkeit?
Darum richte ich dieses Schreiben auch unmittelbar an Herrn Ministerpräsident Kretschmann und zögere nicht, die von mir in dieser Weise nicht erwartete Absage öffentlich zu machen.
Freundliche Grüße
v.Loeper
Die Umsetzung des ethischen Tierschutzes mit Verfassungsrang in Baden-Württemberg
Die Umsetzung des ethischen Tierschutzes mit Verfassungsrang bleibt eine anhaltende Aufgabe. Am tierschutzpolitischen Termin im baden-württembergischen Landtag durfte Dr. Eisenhart von Loeper trotz kurzfristiger Anmeldung zunächst nicht teilnehmen.
Ein Schriftwechsel mit dem Landwirtschafts-Minister Hauk brachte Bewegung und Dr. Eisenhart von Loeper war beim Nachfolgetermin gefragt. Bei dieser Gelegenheit schlug er MdL Martina Braun, der Tierschutz-Sprecherin der GRÜNEN im Landtag, vor ihren Justiziar zu beteiligen. Auf dessen Veranlassung hin erstellte Dr. Eisenhart von Loeper den Text „Die Umsetzung des ethischen Tierschutzes mit Verfassungsrang“, der Frau Mdl Martina Braun vorliegt.
Mit Unterstützung von MdL Martina Braun hat sich Dr. Eisenhart von Loeper am 21.12.2023 mit der Vorlage „Die Umsetzung des ethischen Tierschutzes mit Verfassungsrang“ v. 23.11.2023 an den Chef der Staatskanzlei gewendet, um möglichst zentral koordinierend auf einen grundlegenden Wandel im Umgang des Menschen mit den Tieren einzuwirken.
Haustaubenhaltung als immaterielles Kulturgut anerkennen
Am 26. Oktobor 2023 hat Brigitte Oettl für den Verein StraßenTAUBE und StadtLEBEN e. V. beim beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg den Antrag eingereicht, bei der UNESCO die Haustaubenhaltung in das Bundesweite Verzeichnis für das
Immaterielle Kulturerbe aufnehmen zu lassen.
Dr. Eisenhart von Loeper hat den Antrag mit einem Begleitschreiben unterstützt.
50 Vereine fordern Aufhebung des Taubenfütterungsverbotes
Anlässlich der Verleihung des Thüringer Tierschutzpreises am 4. Oktober, dem Welttierschutztag, initiierte der Verein Erfurter Tauben e.V. eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Im Rahmen der „Konzertierten Aktion Stadttaube“ fordern 50 Vereine aus dem gesamten Bundesgebiet von Politikern auf Länder- und Bundesebene, die artgerechte Fütterung im Tierschutzgesetz zu verankern, um Kommunen zu einem Umdenken im Umgang mit Tauben zu bewegen.
Die Pressemitteilung zur Initiative unter dem Titel „Tierschutz beginnt zu unseren Füßen“ finden Sie hier.
Das von Eisenhart von Loeper verfasste Rechtsgutachten zur Initiative finden Sie hier.
Verleihung des Peter-Singer-Preises 2023
Am 1. Juli 2023 wird Dr. Dr. Martin Balluch für seine Verdienste im Bereich Tierschutz und für sein erfolgreiches Engagement zur Tierleidminderung mit dem Peter-Singer-Preis 2023 ausgezeichnet.
Bei der Verleihung im Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie wird neben Anderen Dr. Eisenhart von Loeper über „Die Dynamik der Menschenpflichten und Tierrechte mit Verfassungsrang: Wie ist die Wendezeit rechtlich und gesellschafftlich mit Leben zu erfüllen?“ sprechen.
Die Einladung zur Verleihung enthält ausführlichere Informationen.
Und hier finden Sie den Link auf das Vortragsvideo mit zentralen Auszügen aus der Ansprache.
Verhandlung wegen Verstoß gegen kommunales Taubenfütterungsverbot
Am Donnerstag, den 27. April um 11 Uhr , Sitzungssaal 104, 1. OG, Hauffstr. 5 in Stuttgart vertritt Dr. Eisenhart von Loeper eine Betroffene vor dem Amtsgericht Stuttgart im Termin zur Hauptverhandlung wegen Verstoß gegen das kommunale Taubenfütterungsverbot.
Hier der beim Gericht eingereichte Schriftsatz zur Sache.
Und hier das dem Gericht als wichtiges Beweismittel vorgelegte Schreiben von Dr. Marco König, Sprecher der Landestierschutzbeauftragten von neun Bundesländern.
DENKmal-Aufstellung am 29. April 2023 in Erlangen
„Tiere haben Rechte“ steht auf dem DENKmal aus Kanfanaer Stein der Bildhauerin Monika Ritter, das am 29. April an der Kirche „Kreuz & Quer“ mitten in Erlangen aufgestellt wird. Er steht für die Millionen Tiere, die weltweit zum Wohle des Menschen ausgebeutet werden.
Der Vorsitzende der Ärtze gegen Tierversuche Erlangen, Dr. med. Andreas Ganz, Prof. Franz Mühlbauer und Dr. jur. Eisenhart von Loeper werden bei der Einweihung sprechen.
Hier das Manuskript der Ansprache von Dr. jur Eisenhart von Loeper.
8. April, 14 Uhr: Demo auf dem Schlossplatz in Stuttgart: „Helft, das große Leid von Mutterkühen und Kälbern zu beenden“
Veranstaltung von X ORGA- vereint für Tierrechte und Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. und Infoseite Black Forest for Animals e.V.
Versammlungsort ist das Herzog-Christoph-Denkmal am Schlossplatz, Königstr. 22.
Neben Anderen wird ab 14 Uhr Eisenhart von Loeper sprechen.
Hier die Pressemeldung zur Demo.
18. März, 14:30 Uhr: Der Mensch als Treuhänder – das Tier als Gefährte und Retter des Menschen
Vortrag im Bürgerzentrum der Uschelstifung / Bürgerstiftung Nagold, im Kubus im Zwingerweg 3.
Hier die Folien des Vortrags als PDF.
Rechtsgutachten für den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg
Zum kommunalen Taubenfütterungsverbot